In Deutschland gilt seit dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Das betrifft insbesondere Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Seitdem besteht Unsicherheit darüber, wie diese Zeiterfassung konkret erfolgen muss – insbesondere ob Excel ausreicht oder ein spezielles System verwendet werden muss.

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1. Gesetzliche Grundlage zur Zeiterfassung

Aktuelle Lage:

2. Reicht eine Excel-Tabelle?

Ja, unter bestimmten Bedingungen.

Eine Excel-Tabelle oder ein manuelles Verfahren kann aktuell ausreichend sein, wenn:

Aber:

4. Empfehlung für Unternehmen

UnternehmensgrößeEmpfehlung
Einzel- und KleinunternehmenExcel oder einfache Tools möglich – aber sauber dokumentieren
KMU mit mehreren MitarbeitendenBesser: cloudbasierte Zeiterfassungssysteme
Mittelgroße bis große UnternehmenProfessionelle, integrierte Zeiterfassungssysteme (auch ERP-Integration möglich)

5. Fazit

Excel kann ausreichen, wenn sorgfältig geführt, aber es ist nicht zukunftssicher oder skalierbar.
Die Einführung eines digitalen, manipulationssicheren Systems ist langfristig empfehlenswert – auch mit Blick auf kommende gesetzliche Konkretisierungen.

Die Anforderungen an eine rechtssichere Zeiterfassung steigen – Excel kann (noch) reichen, ist aber nicht immer die beste Lösung.
Ich unterstütze Sie gern dabei, ein passendes, zukunftssicheres System zu finden oder Ihre bestehende Lösung zu bewerten.